Allgemeine Geschäftsbedingungen der Adriatic Sailing Team GmbH
(genannt A.S.T.)
und der Adriatic Yachting & Villas d.o.o. (genannt A.Y.V.)
Alle Segelreisen /-Törns werden von der Muttergesellschaft ADRIATIC SAILING TEAM GmbH vermittelt
und von der Tochtergesellschaft Adriatic Yachting & Villas
d.o.o. ausgeführt.
- Teilnehmen an Lehrgängen, Segeltörns oder anderen sportlichen
Veranstaltungen des A.S.T., kann, wer mindestens 14 bzw. 16 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Minderjährige brauchen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.
- Als Teilnehmer gilt jeder, dessen ausgefülltes und
unterschriebenes Anmeldeformular beim A.S.T. eingegangen ist.
- Die Ausbildung zum Erwerb von Motorboot- und Segelführerscheinen
besteht aus dem praktischen Fahrunterricht und dem theoretischen Unterricht.
- Die Anmeldung zu unserem Kursprogramm muss in der Regel
schriftlich mit dem derzeit gültigen Anmeldeformular erfolgen. Der Teilnehmer erkennt dabei die derzeit gültigen AGB als verbindlich an. Die Verbindlichkeit für das A.S.T. besteht erst nach
Eingang der geforderten Kursgebühr oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung und sofern keine schriftliche Kursabsage durch sie erfolgt ist. Eine Anmeldung zu einzelnen Praxisstunden
Motorboot/Jolle kann auch in nichtschriftlicher Form vereinbart werden. Ungeachtet dessen anerkennt der Teilnehmer auch dabei die AGB.
- Bei Nichterreichen der vorgegebenen Teilnehmerzahl, die je nach
Kurs unterschiedlich sein kann, ist das A.S.T. dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es ist ebenfalls berechtigt zurückzutreten, sofern die Teilnahme durch nicht
vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesen Fällen (höhere Gewalt ausgenommen) erstattet das A.S.T. den bezahlten Kurspreis anteilsmäßig zu den nicht
erbrachten Kursleistungen. Weitere Ansprüche gegen das A.S.T.
- Rücktrittsregelung:
- Theorieausbildung: Der Teilnehmer kann bis maximal sieben Tage
vor Beginn der Theorieausbildung von seiner Anmeldung kostenfrei zurücktreten. Bereits gezahlte Beiträge werden in voller Höhe zurückgezahlt. Tritt der Lehrgangsteilnehmer weniger als sieben Tage vor
Beginn der Theorieausbildung vom Vertrag zurück und ist dieser Rücktritt nicht vom A.S.T. zu
vertreten, so sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Buchungen von Voraus- und Kombipaketen werden keine Beträge erstattet, jedoch können Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt
werden.
- Praxisausbildung Jolle/Motorboot: Der Teilnehmer kann bis zwei
Werktage vor einem gebuchten Termin telefonisch (nicht Anrufbeantworter) oder per E-Mail diesen absagen. Bei späteren Absagen ist die Gebühr für die angemeldete Praxisausbildung voll zu
entrichten.
- Tritt der Lehrgangsteilnehmer nach Beginn der Ausbildung zurück
oder unterbricht er sie, so sind dem A.S.T. neben dem Grundbetrag auch Übungsfahrten, Auslagen und Aufwendungen zu bezahlen.
- Praxisausbildung/ Segeltörn/Yachtcharter auf einer
Segelyacht (mehrtägiger Segeltörn): ein Rücktritt ist nur in schriftlicher Form möglich (Datum des Poststempels). Bei einem Rücktritt früher als 61 Tage vor Ausbildungs-/Törnbeginn fallen für
den Vertragspartner 30%, zwischen 60 und 31 Tagen vor Kurs-/Törnbeginn fallen 60% der Kurs-/Chartergebühr und ab 30 Tage 100% an. Wir empfehlen daher, eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen. Es gilt das Mietrecht als vereinbart. Bei Charterangeboten werden vom A.S.T. auch Boote bei örtlichen Vercharterern im Auftrag des Kunden angemietet.
- Für die Teilnahme an Kursen, Törns etc. des
A.S.T. gilt
generell, dass für den Rechnungspreis an einem sportlichen Unternehmen teilgenommen wird. Schlechtwettersituationen, technische Schäden und unvorhersehbare Umstände können zu Unterbrechungen
führen. Bei vorgenannten Unterbrechungen besteht kein Regress-Anspruch gegen das A.S.T. Das Personal
des A.S.T. ist darüber hinaus stets bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten die vorgenannten Unterbrechungen zu vermeiden bzw. kurz zu halten.
- Bei Praxiskursen muss angemessene Bekleidung (Hose, Jacke,
Segelhandschuhe, Turnschuhe oder Gummistiefel) mitgebracht werden. Der Teilnehmer hat sich zuvor zu informieren, welche Wetter- und Umweltbedingungen bei der Praxis zu erwarten sind und welche
Kleidung demnach angemessen (wasserdicht, warm, luftig etc.) ist.
- Prüfungen vor den amtlichen Prüfungsausschüssen des Deutschen
Seglerverbandes oder des Deutschen Motoryachtverbandes erfolgen ausschließlich nach deren Bedingungen. Für die Organisation der Prüfung ist eine rechtzeitige Anmeldung mit allen notwendigen
Unterlagen erforderlich. Die jeweils geplanten Prüfungstermine werden bekanntgegeben oder können dem Kursprogramm entnommen werden. Bei Prüfungsanmeldung fallen durch den DSV/DMYV
Prüfungsgebühren an, die vom Anmeldenden zu tragen sind. Die jeweilige Höhe der Gebühren können beim A.S.T. erfragt werden. Bei Nichtzulassung zur Prüfung wegen nicht erfüllter
Vorausaussetzungen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren, sowie auch nicht bei Ausfall oder Absage eines Prüfungstermins. Das A.S.T. meldet mit Unterzeichnung einer
Prüfungsanmeldung den Bewerber zur Prüfung an. Prüfungsgebühren und evtl. angefallene Kosten für den A.S.T. sind zu erstatten. Das Nichterscheinen bei einer Prüfung ist trotzdem für den Bewerber
kostenpflichtig.
- Einweisungen in den Schulablauf, Knotenkunde, Spleißen, Aufklaren
und Saubermachen der Boote sind zeitlicher Bestandteil des Praxisprogramms des A.S.T.
Auf Törns, bei denen Verpflegung mit angeboten wird, gehört auch das Kochen dazu.
- Für Kursunterbrechungen, -abbrüche oder ein Nichterscheinen zum
gebuchten Kurs durch den Kursteilnehmer besteht kein Ersatzanspruch.
- Anordnungen des Personals des A.S.T.
ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Kursteilnehmer den Anweisungen wiederholt nicht nach, so kann er vom
Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche bestehen nicht.
- Ebenfalls müssen Teilnehmer Absprachen mit der Schulungsleitung
einhalten.
- Bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungen behält sich das A.S.T.
vor Leistungen zu verweigern. Ebenso gilt ein Zurückbehaltungsrecht.
- Bei gemeinsamen Törns richtet die Crew eine Bordkasse ein. Aus
dieser Bordkasse werden Kosten der Seglergemeinschaft bestritten. Die Crew haftet gesamtschuldnerisch für diese Kosten. Am Ende des Törns werden Kosten für evtl. Auslagen des Schiffs aus dieser
Bordkasse bezahlt. Jedes Crewmitglied akzeptiert auch bei Minderbelegung des Schiffs die Übernahme der Kosten aus der Bordkasse. Im Gegenzug wird vom AST der Törn auch bei Minderbelegung
durchgeführt.
- Für Schäden am Leben und Gesundheit der Teilnehmer, haftet
das A.S.T. nur im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Weitergehende Versicherungen sind
nicht Gegenstand des Unternehmens A.S.T. Es wird daher empfohlen eine private Unfallversicherung
abzuschließen. In den Räumlichkeiten der A.S.T. und an Bord bestehen für Geld und Wertgegenstände kein Versicherungsschutz. Schadenersatzansprüche gegen das
A.S.T., gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz des A.S.T. oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate und beginnt mit dem anspruchsbegründenden
Ereignis. Bei höherer Gewalt werden Schulungs- oder Törntermine verschoben.
- Der Gerichtsstand für die Adriatic Sailingteam GmbH ist
Dortmund und für die Adriatic Yachting & Villas d.o.o. Pula/Kroatien.
(Stand 19.11.2020)