UBI / BINNENFUNK
Das amtlich vorgeschriebene Funksprechzeugnis für die Binnenschifffahrt.
Das amtlich vorgeschriebene Funksprechzeugnis für die Binnenschifffahrt.
Für das Bedienen einer UKW-Kombianlage zur Ausübung des Binnenschifffahrtsfunks ist eine Erlaubnis nach § 4 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung erforderlich.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Ausbildung: 1 Theorieschulung (3 Std.), 1 Praxismodul (2 Std.)
Inhaber des beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis SRC brauchen zum Erwerb des UBI nur eine Ergänzungsprüfung abzulegen.
KURSTERMINE
Ausbildungszentrum Selm/Cappenberg 59379 - Rosenstrasse 17
Cappenberg
DATUM | KURS | TAG | UHRZEIT | ORT | |
18. Okt 2022 | Theorie | Dienstag | 18:30 - 21:30 Uhr | Cappenberg | |
25. Okt 2022 | Praxis | Dienstag | 18:30 - 21:30 Uhr | Cappenberg | |
28. Feb 2023 | Theorie | Dienstag | 18:30 - 21:30 Uhr | Cappenberg | |
07. Mrz 2023 | Praxis | Dienstag | 18:00 - 20:00 Uhr | Cappenberg |
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* ggf. zuzüglich Kosten für Lehrmaterial